Das Honorar richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
Es gibt Krankenversicherungen, welche sich an den Behandlungskosten beteiligen. Bei einigen Kassen müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden (wie z.B. vor Behandlungsbeginn ein ärztliches Empfehlungsschreiben). Die Höhe der Erstattung variiert unter den Versicherungen. Bitte informieren Sie sich VOR Terminvereinbarung bei Ihrer Krankenversicherung.